Patientenfahrten in Heidelberg
Sie benötigen ein Taxi zu einer medizinischen Behandlung oder einer Operation? Als erfahrener Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Organisation der Fahrten zu Ihren Terminen beim Arzt oder im Krankenhaus. In der Regel können wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Genehmigung, Kosten und Ablauf.
Welche Fahrten mit dem Taxi übernimmt die Krankenkasse?
Gemäß § 60 SGB V werden Fahrkosten übernommen, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Voraussetzung dafür ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung (auch Transportschein genannt), die Ihnen von der ärztlichen Praxis oder dem Krankenhaus ausgestellt wird.
Sie können ein Taxi OHNE vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse für folgende Fahrten nutzen:
- Stationäre Behandlung: Fahrten zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus oder die Fahrt nach Hause nach der Behandlung bzw. Operation (Entlassungsfahrt).
- Vor- & Nachbehandlung: Fahrten im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt oder einer Operation, bis zu 3 Werktage vorher (z. B. zur Vorbesprechung) bzw. bis zu 14 Werktage danach zu Nachsorgeuntersuchungen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen, wenn:
- Sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ haben.
- Ein Pflegegrad der Stufe 4 oder 5 vorliegt.
- Bei einem Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich bescheinigt wurde.
Wann ist eine vorherige Genehmigung erforderlich?
Für folgende Fahrten ist VORAB eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich: Bei sogenannten hochfrequenten Behandlungen muss die Verordnung vor Antritt der ersten Fahrt bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Eine nachträgliche Genehmigung ist in der Regel nicht möglich. Dies betrifft insbesondere:
- Dialysebehandlungen
- Chemotherapien
- Strahlentherapien
Muss ich eine Zuzahlung (Eigenanteil) leisten?
Das Gesetz (§ 61 SGB V) sieht eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 % des Fahrpreises vor. Die Zuzahlung beträgt bei kurzen Fahrten mindestens 5,– EUR pro Fahrt, bei längeren Fahrten ist der Eigenanteil auf maximal 10,– EUR pro Fahrt gedeckelt.
Ausnahme: Liegt eine aktuelle Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vor, entfällt der Eigenanteil.
Werden die Kosten für Krankenfahrten auch bei Privatversicherten übernommen?
Ja, in der Regel erstatten auch private Krankenversicherungen (PKV) sowie Beihilfestellen die Kosten für medizinisch notwendige Taxifahrten. Da die Verträge bei Privatversicherten jedoch individuell sehr unterschiedlich sind, gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten:
- Abrechnung per Vorkasse: Anders als bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung bei Privatpatienten nicht direkt mit der Krankenkasse.
- Sie bezahlen die Fahrt zunächst direkt bei unserem Fahrpersonal. Das geht selbstverständlich auch bargeldlos mit Ihrer EC- oder Kreditkarte.
- Detaillierte Quittung: Sie erhalten von uns einen Beleg, den Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Individueller Tarif: Ob die Kosten zu 100 % übernommen werden, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.
- Wir empfehlen, besonders bei regelmäßigen Fahrten zum Universitätsklinikum Heidelberg oder dem NCT, vorab eine kurze Bestätigung Ihrer Versicherung einzuholen.
- Sammelrechnung: Für längere Behandlungszyklen erstellen wir Ihnen gerne eine übersichtliche Sammelrechnung, um Ihnen den bürokratischen Aufwand bei der Erstattung zu erleichtern.
Warum wir der beste Taxi-Service für Behandlungen in einer Heidelberger Klinik sind
Heidelberg ist ein international führender medizinischer Spitzenstandort. Wir bringen Sie zuverlässig zu allen wichtigen Einrichtungen, wie zum Beispiel:
Ihr Vorteil bei uns: Feste Rückfahrzeiten sind im Klinikbetrieb oft schwer planbar, da sich die Behandlungsdauer verzögern kann. Als lokales Heidelberger Taxiunternehmen sind wir direkt vor Ort. Sobald Ihre Untersuchung oder Therapie beendet ist, ist unser Fahrzeug in kurzer Zeit am Krankenhaus. Das verkürzt die Wartezeit für die Fahrt nach Hause erheblich!
Wir holen Sie selbstverständlich auch überregional aus dem gesamten Bundesgebiet ab.
Haben Sie Fragen zur Abwicklung?
Kontaktieren Sie uns gerne – mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Anrufen: 06221 5991114